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Deckungskonzept: Kl. PKB


Bedarfsanalyse - Paare mit berufstätigen Kindern

Krankenversicherung

Wer mit seinem Jahresbruttoeinkommen 20012 bei weniger als 50.850 Euro liegt, ist in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Alle, die selbständig oder freiberuflich tätig sind oder deren Einkommen als Angestellte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, haben die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Beamte können sich immer privat versichern. Für diejenigen, die ihre Krankenversicherung wählen können, sollte diese Entscheidung jedoch schon vor längerer Zeit gefallen sein und ist, so Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, in der Regel auch nicht mehr reversibel. Erst jetzt, in fortgeschrittenem Alter, in eine private Versicherung zu wechseln, dürfte in den meisten Fällen nicht sinnvoll sein, da der späte Wechsel mit hohen Beitragszahlungen erkauft werden muss. Gesetzlich Krankenversicherte mit privaten Zusatzverträgen sollten diese auch weiterhin beibehalten. Nach einer Kündigung sich in späteren Jahren nochmals neu zu versichern, ist entweder nur noch sehr teuer oder gar nicht mehr möglich. Vor Auslandsreisen sollte auf jeden Fall geprüft werden, inwieweit in dem jeweiligen Land Versicherungsschutz bei Krankheit besteht. In den meisten Fällen, teilweise auch bei privaten Krankenversicherungen(!), ist der Abschluss einer separaten Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen, da die Versicherung sonst oft nur in begrenztem Umfang leistet. Selbständige und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen sollten zusätzlich den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung in Erwägung ziehen, um so Einkommensausfälle besser abfedern zu können.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Frage, ob Sie bestehende Verträge weiterlaufen lassen bzw. neue abschließen, sollten Sie individuell anhand von zwei Kriterien entscheiden. Dies sollte zum einen die Höhe Ihres angelaufenen Anspruchs auf Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein sowie zum anderen die Höhe Ihres Vermögens bzw. der aus ihm regelmäßig fließenden Erträge (Zinsen, Mieten, Dividenden etc.). Reichen beide in der Kombination aus, einen für Sie akzeptablen Lebensstandard auch im Falle der Berufsunfähigkeit zu führen, dann können Sie bestehende Verträge kündigen bzw. müssen keine neuen abschließen. Kündigen Sie jedoch nicht zu früh! Statistisch gesehen treten zwischen dem 40. und dem 60. Lebensjahr die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit ein. Ist ein Vertrag erst einmal gekündigt, so muss ein Widereinstieg in späteren Jahren mit deutlich höheren Beiträgen bezahlt werden (wenn er denn überhaupt noch möglich ist).


Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung sollte für den nicht berufstätigen Ehepartner abgeschlossen werden. Da dieser gesetzlich nur dann abgesichert ist, wenn er/sie zuvor mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Ansonsten sollte eine Unfallversicherung nur dann abgeschlossen werden, wenn keine Berufsunfähigkeits-Police erhältlich ist, deren Schutz wesentlich umfassender ist. Für Personen, die z.B. aufgrund von Krankheit keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können, bietet die Unfallversicherung zumindest eine Teilabsicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist hingegen nicht ausreichend. Sie bietet nur während der Arbeitszeit Schutz, bekanntlich passieren aber die meisten Unfälle in der Freizeit.


Kapital-Lebensversicherung / private Rentenversicherung

Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Mit drei Versicherungsprodukten, einer Kapital-Lebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung (mit und ohne sog. Kapitalwahlrecht) oder einer Fondsgebundenen Lebensversicherung, kann diesem Erfordernis entsprochen werden. Bei allen Versicherungsformen steht das Ansparen von Geld im Vordergrund. Bei der Kapital-Lebensversicherung und bei einer Fondsgebundenen Lebensversicherung wird ein solcher Sparvorgang zudem um einen Schutz vor dem Todesfall-Risiko ergänzt. Für Sie sollte daher die private Rentenversicherung die bessere Alternative darstellen, da hier keine Prämienanteile für zusätzlichen Hinterbliebenenschutz verwendet werden, sondern ausschließlich das Sparen fürs Alter im Vordergrund steht. Ihre Rendite ist deshalb i.d.R. etwas höher als bei einer Kapital-Lebensversicherung. Dies gilt in besonderem Umfang für Sie, der Sie als schon etwas älterer Versicherungsnehmer höhere Beiträge für den Risikoschutz entrichten müssten.

Zu unterscheiden sind bei der privaten Rentenversicherung solche mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zum geplanten Rentenbeginnzeitpunkt zwischen einer Kapitalzahlung -vergleichbar der Ablaufleistung bei der Kapital-Lebensversicherung - oder einer monatlichen Rentenzahlung zu wählen.

Die private Rentenversicherung bietet während der Rentenbezugsphase noch einen ganz besonderen Schutz, sie sichert nämlich das sog. Langlebigkeitsrisiko ab. D.h. Sie erhalten die private Rente in der garantierten Höhe in jedem Fall bis zu Ihrem Tode. An dieser Stelle ist die private Rentenversicherung allen sog. (Fonds-) Entsparplänen der Banken überlegen, da bei diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kapital aufgezehrt ist. In gewisser Weise schließen Sie bei der privaten Rentenversicherung mit dem Lebensversicherer eine Wette auf Ihren Todeszeitpunkt ab. Sollten Sie für sich persönlich also von einer sehr hohen -oder zumindest einer höheren als der durchschnittlichen- Lebenserwartung ausgehen, lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung im Hinblick auf die Auszahlungsphase auch unter Renditeaspekten.

Grundsätzlich gilt, dass Kapital-, Lebens- und Rentenversicherung nur einen Teil Ihrer Altersvorsorge ausmachen sollten, da die Renditen im Vergleich zu anderen Geldanlagen in der Ansparphase verhältnismäßig niedrig sind.

Viel spricht mithin dafür, während der Ansparphase eine gemischte Anlagestrategie aus Investmentsparen, Kapital-, Lebens-, Rentenversicherung, eventuell Fondsgebundener Lebensversicherung und ggf. Immobiliensparen zu wählen. Spätestens aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns lohnt es sich im Regelfall, einen erheblichen Teil des angesparten Geldbetrags -vorausgesetzt es steht gut um die Gesundheit - per Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung zu investieren, um daraus eine lebenslängliche monatliche Privatrente zu erhalten. Gerade angesichts der Unsicherheit über die Entwicklung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bietet sich mit der privaten Rentenversicherung eine sinnvolle und zielführende Alternative an.

Ist Ihnen vor allem der Hinterbliebenenschutz wichtig, dann sollten Sie frühzeitig eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. Sie deckt das Todesfall-Risiko am günstigsten ab. Eine sinnvolle Alternative für risikofreudigere Anleger während der Ansparphase kann auch eine Fondsgebundene Lebensversicherung bieten. Hier können Sie wie bei der Kapital-Lebensversicherung den Hinterbliebenenschutz absichern, da Ihr Sparbeitrag aber in Investmentfonds fließt, können Sie gerade bei langen Laufzeiten regelmäßig von einer höheren Ablaufleistung ausgehen. Eine Renditegarantie wie bei der Kapital-Lebensversicherung bekommen Sie normalerweise jedoch nicht.

Tipp: Sinnvoll kann für Arbeitnehmer auch eine Kapital-Lebensversicherung in der Form einer Direktversicherung sein, da diese vom Staat steuerlich begünstigt wird. Bis zu jährlich DM 1.752, 48 EUR können hier aus Gehaltsanteilen direkt in eine Kapitalversicherung eingezahlt werden. Für die entsprechenden Gehaltsanteile ist lediglich eine Einkommensteuerpauschale in Höhe von 20 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag) notwendig.


Privatrechtsschutzversicherung

Das Vorhandensein eines Privatrechtsschutzes für beide Partner ist in dieser Lebensphase sinnvoll. Bestandteile dieser "Pakete" sind in der Regel der Verkehrsrechtsschutz, Vertrags- und Sachenrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz.


Privathaftpflichtversicherung

Da laut Gesetz jeder Bürger für von ihm verursachte Schäden unbegrenzt haftbar ist, sollte eine Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall abgeschlossen bzw. beibehalten werden. Egal ob in jungen Jahren oder im Alter - eine solche Versicherung ist unverzichtbar. Bestehen noch für die beiden Partner zwei getrennte Haftpflichtverträge, kann der neuere gekündigt werden.


Pflegezusatzversicherung

Die Pflege-Pflichtversicherung gewährleistet Ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit nur eine minimale Grundversorgung. Wem dies nicht ausreicht und wer seinen Angehörigen die finanzielle Inanspruchnahme im Alter nicht zumuten möchte, der kann durch eine private Pflege-Zusatzversicherung vorsorgen.


Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist ermessensabhängig. Er ist dann zu empfehlen, wenn der Hausrat von besonderem Wert ist oder dann, wenn eine Wiederbeschaffung der entsprechenden Gegenstände finanzielle Schwierigkeiten verursachen würde. In Ihrer Situation, wenn die Kinder aus dem Haus sind, steigt der Wert des Hausrats jedoch in aller Regel. Der Abschluss bzw. das Beibehalten einer Hausratversicherung ist dann tendenziell eher zu befürworten.


Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflicht
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei der Zulassung eines Autos gesetzlich vorgeschrieben und somit unumgänglich.

Kfz-Kaskoversicherung
KFZ Vollkasko oder Teilkaskoversicherungen sollten vor allem bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen abgeschlossen werden. Bei älteren Fahrzeugen kann eine Vollkaskoversicherung aufgrund der oft hohen Prämien weniger lohnend sein.


Versicherungsschutz für berufstätige Kinder

Versicherungen, die Sie zum Schutze Ihrer Kinder abgeschlossen haben (z.B. Kinder-Unfallversicherung), können gekündigt werden. Spätestens jedoch dann, wenn Ihre Kinder in den Beruf einsteigen, sollten sich Ihre Kinder in allen Bereichen selbst versichern.


Rechtsschutzversicherung

Für Familien ist in Abhängigkeit von der individuellen persönlichen Situation und natürlich von den vorhandenen finanziellen Möglichkeiten ein "Privatrechtsschutz", bzw. eine der vorhandenen "Paketlösungen" empfehlenswert. Bestandteil sollten dabei der Verkehrsrechtsschutz, Vertrags- und Sachenrechtsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen und Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sein.

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