Versicherungen
RGW-VIS Versicherungen
Hier können Sie anhand von recherchierten Angeboten günstige Versicherungen für Ihren Betrieb abschließen.
Deckungskonzept: Kl. A (Auszubildene/r)
Deckungskonzept Azubi -Angebot anfordern
Studenten / Schüler / Auszubildende
Während Auszubildende Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden, sind Schüler und Studenten in aller Regel noch über ihre Eltern abgesichert. Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, bleiben unverheiratete Schüler und Studenten bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern beitragsfrei mitversichert. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Dauer eines eventuell geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes.
Sind beide oder zumindest der besser verdienende Elternteil privat krankenversichert, so müssen für Studenten eigene Verträge abgeschlossen werden. Dies kann wahlweise über eine private oder über eine gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.
Versichert man sich als Student privat, sollte man sich genau mit den versicherten Leistungen vertraut machen. Die speziellen Studententarife umfassen oft nur Basisleistungen! Auch sollte man sich über die Tragweite der Entscheidung bewusst sein: ein Wechsel in die private Krankenversicherung versperrt im Regelfall für immer den Weg zurück in eine gesetzliche Krankenkasse.
Vor Auslandsreisen sollte auf jeden Fall geprüft werden, inwieweit in dem jeweiligen Land Versicherungsschutz bei Krankheit besteht. In den meisten Fällen, teilweise auch bei privaten Krankenversicherungen (!), ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen, da die Versicherung sonst oft nur in begrenztem Umfang leistet.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Studenten nur unzureichend. Das Unfallrisiko ist durch sie nur in der Universität bzw. der Fachhochschule sowie auf den Wegen dorthin abgedeckt. Risiken aus Unfällen in der Freizeit, z.B. beim Sport, sind nicht abgesichert.
Ähnlich unzureichend ist der gesetzliche Versicherungsschutz für Auszubildende. Er deckt nur Unfälle während der Arbeitszeit - die Freizeit bleibt auch hier außen vor.
Wenn man das Risiko einer lebenslangen Invalidität absichern möchte, ist eine über den gesetzlichen Leistungsumfang hinausgehende private Unfallversicherung empfehlenswert. Zu bedenken ist, dass im Falle einer Invalidität in jungen Jahren bereits genügend Kapital für eine lebenslange Versorgung zur Verfügung stehen muss.
Invalidität resultiert allerdings nur zu 10 Prozent aus einem Unfall und zu 90 Prozent aus Krankheit. Die Unfallversicherung ist demnach nur die -zweite Wahl" im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die beide Risiken, sowohl Unfall als auch Krankheit, abdeckt. Das Problem für Schüler, Studenten und Auszubildende liegt jedoch darin, dass Versicherer Berufsunfähigkeitsrenten bis maximal zur Höhe des aktuellen Einkommens anbieten. Ein solcher Versicherungsschutz wird daher für diese Zielgruppe entweder überhaupt nicht oder wenn, dann nur mit sehr geringen Versicherungssummen angeboten. Aus diesem Grunde sind die Versicherer teilweise dazu übergegangen, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung anzubieten. Um auch Schülern einen der Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechenden Schutz anzubieten, wurde hier die -Berufsunfähigkeit" durch die -Erwerbsunfähigkeit" ersetzt - die Leistungen sind jedoch die gleichen. Eine monatliche Rente von bis zu maximal 1000,- EUR bei mindestens 50 Prozent Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit kann versichert werden. Nach Ausbildungsende sollte man schnellstmöglich in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.
Unfallversicherung
In dieser Lebensphase ist der Abschluss einer Unfallversicherung nicht empfehlenswert. Der Nachteil der Unfallversicherung ist ihr eingeschränkter Leistungsbereich, der ausschließlich nur für Leiden in Folge eines Unfalles greift. In ca. 90 % der Fälle, die zu einer schweren Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes führen können, handelt es sich um Krankheiten. Diese Risiken werden aber nicht durch eine Unfallversicherung gedeckt, sondern durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer solchen Versicherung zur Absicherung des Risikos einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sinnvoller. Eine Ausnahme bezüglich der Notwendigkeit einer Unfallversicherung besteht bei Schülern, Studenten und Auszubildenden, wenn diese aktiv Sport treiben. Hierbei können bei bestimmten Unfallversicherungstarifen Unfälle mit Verletzungen ohne äußeren Einfluss, wie z.B. Bänderrisse, Brüche usw. mitversichert werden. Aber auch hier ist das tatsächliche Risiko mit den Kosten einer solchen Versicherung abzuwägen.
Kapital-Lebensversicherung / private Rentenversicherung
Lebensversicherungen jeglicher Art, egal ob Kapital-, Lebens-, Renten- oder Risikoversicherung, sollten i.d.R. für Schüler, Studenten und Auszubildende überflüssig sein.
Kapital-Lebensversicherungen sind oftmals ohnehin nur unter steuerlichen Gesichtspunkten von Interesse, wobei derzeit verschiedene Pläne auf Seiten der Bundesregierung diskutiert werden, die steuerliche Bevorzugung zu reduzieren. Aber auch unter den gegebenen steuerlichen Rahmenbedingungen dürfte der steuerfreie Zinsertrag wohl nur von den wenigsten Studenten überschritten werden, so dass die Zielsetzung, steuerliche Vorteile durch den Abschluß einer Kapital-Lebensversicherung zu erreichen, hinfällig wird. Falls in dieser Lebensphase schon Altersvorsorge betrieben werden kann, sollte in jedem Fall ein Teil der für die Altersvorsorge vorgesehenen Beiträge in Investmentfonds eingezahlt werden, da diese über einen langen Anlagehorizont i.d.R. bessere Renditen als Kapital-Lebensversicherungen erwirtschaften.
Risiko-Lebensversicherung
Auch eine Risiko-Lebensversicherung ist in aller Regel für Schüler, Studenten und Auszubildende uninteressant. Sie dient der Hinterbliebenenversorgung im Todesfall und macht daher erst dann Sinn, wenn es überhaupt Frau und Kinder gibt, die zu versorgen sind. Ist letzteres der Fall, stellt der Abschluss einer Risikolebensversicherung einen empfehlenswerten und i.d.R. preiswerten Risikoschutz dar.
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte aufgrund der unbeschränkten Haftbarkeit für verschuldete Schäden obligatorisch sein. Unverheiratete Schüler, Studenten und Auszubildende sind jedoch noch bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung (also 1. Lehre oder 1. abgeschlossenes Studium) über ihre Eltern haftpflichtversichert -sofern diese eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Hausratversicherung
Der Hausrat von Schülern, Studenten und Auszubildenden ist, soweit diese "vorübergehend" während ihres Studiums, der Ausbildung und während Wehr- oder Ersatzdienstzeiten außerhalb des elterlichen Haushalts leben, i.d.R. über die Außenversicherung der Hausratversicherung der Eltern versichert. "Vorübergehend" bedeutet, dass der Hausrat sich vorher im elterlichen Haushalt befand und nach Studium, Ausbildung und Wehr- oder Ersatzdienst in diesen zurückkehrt. Eine zeitliche Einschränkung der Außenversicherung (eigentlich "höchstens drei Monate") entfällt. Der Versicherungsschutz erlischt, sofern ein eigener Haushalt gegründet wird. Die Entscheidung, ob in dieser Lebensphase eine eigene Hausratversicherung abzuschließen ist, sollte von dem Wert des eigenen Besitzstandes abhängig gemacht werden, da die Außenversicherung in ihrer Höhe begrenzt ist, die Höchstentschädigung liegt im Regelfall bei 10.000,- EUR.
Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflicht
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei der Zulassung eines Autos gesetzlich vorgeschrieben und somit unumgänglich.
Tipp: Das Fahrzeug sollte auf keinen Fall auf den eigenen Namen angemeldet und versichert werden, da Fahranfänger die mit Abstand höchsten Beiträge zu entrichten haben. Viel günstiger ist es, das Auto als Zweitwagen eines Elternteils anzumelden. Nach einigen Jahren können Fahrzeug und Versicherung dann auf den eigenen Namen umgeschrieben werden.
Kfz-Kaskoversicherung
Das durchschnittliche Studenten- oder Azubi-Auto ist normalerweise schon etwas älter und der Kleinwagenkategorie zuzuordnen und Schäden an ihm somit i.d.R. zu verkraften. Eine Teilkasko- oder womöglich sogar eine Vollkaskoversicherung wäre in solchen Fällen keinesfalls lohnenswert. Sie rentieren sich lediglich bei teureren und relativ neuen Fahrzeugen.
Rechtsschutzversicherung
Für Studenten, Auszubildende und Schüler ist in dieser Lebensphase in der Regel der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht notwendig und daher noch nicht empfehlenswert. Bis zum 25. Lebensjahr bzw. bis zur Heirat und bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung (also 1. Lehre oder 1. abgeschlossenes Studium) über ihre Eltern versichert. Für den Fall, dass ein eigenes Kraftfahrzeug besessen wird, ist der Abschluss einer eigenen Verkehrsrechtsschutzversicherung überlegenswert.
Deckungskonzept Azubi -Angebot anfordern
copyright 2000-2015 rgw-vis.de