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Haftungsansprüche Dritter absichern

Haftungsrisiken

Auf diesen Seiten möchte ich Ihnen in regelmäßigen Abständen Neuigkeiten rund um das Thema Haftungsrisiken informieren.

Haftungsrisiko

Das Haftungsrisiko trägt, wer von einem oder mehreren Gläubigern grundsätzlich in Haftung genommen werden, also haftbar gemacht werden kann. Haftet eine Person hingegen aus rechtlichen Gründen nicht, ist ihre Haftung beispielsweise per Vertrag oder Gesetz ausgeschlossen, so ist sie frei von jeglichem Haftungsrisiko. Juristisch schwierig sind oft die Fälle, in denen sich die Haftungsrisiken mit der Zeit verlagern, mehrere Personen nach Art oder Höhe unterschiedliche Haftungsrisiken tragen, oder eine zunächst von der Haftung freigestellte Person (etwa im Wege der Durchgriffshaftung) letztlich doch haftet.

Haben Sie den Text verstanden?

Nein?

Brauchen Sie auch nicht; da sich die Spezialisten der jeweiligen Haftpflichtversicherung mit den an Sie gerichteten Forderungen auseinandersetzen werden.

Sie tun einfach nichts und warten ab!

Kein Kostenrisiko, kein weiteren Ärger -einfach nur den Schaden der jeweiligen Haftpflichtversicherung anzeigen. Mehr nicht.

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