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Betriebshaftpflicht Versicherung - sichern Sie Ihr Unternehmen und die mitversicherten Personen gegen vielfältige Schadenersatzansprüche ab. Nutzen Sie zudem exklusive Serviceleistungen - mit unserer Betriebshaftpflicht Versicherung.

Ausgangssituation Die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz trifft alle Unternehmer und ihre Angestellten, wenn sie in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit Schäden verursachen. Durch den Abschluss einer passgenauen Betriebshaftpflicht Versicherung kann sich der Unternehmer gegen solche Ansprüche schützen.

Deckungskonzept -Produkthaftung

Produkthaftung

1. Warum eine Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung?

Als Unternehmen haften Sie für verschuldete Schäden unbegrenzt. Grundsätzlich lässt sich diese Haftungsverpflichtung weder ausschließen noch ihrer Höhe nach begrenzen. Wenn Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche zuverlässig und schnell abwehren und auch bei berechtigten Schadenersatzansprüchen nicht in eine existenzielle Krise geraten wollen, dann hilft Ihnen und Ihrem Unternehmen die Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung.

2. Wer ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.
Mitversichert ist darüber hinaus die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen) und aller übrigen Betriebsangehörigen.

3. Was ist versichert?

Gegenstand der Versicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Betriebsstättenrisiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel und Personal und auf das Produktrisiko mit den Bereichen Beschaffung, Fertigung und Vertrieb.
Unsere Global-Industrie-Haftpflichtversicherung bietet durch die pauschale Mitversicherung aller Nebenrisiken (ohne Aufzählung von Einzelrisiken) ein hohes Maß an Schutz und Service.


4. Welche Gefahren sind versichert?


Allgemeine Betriebshaftpflicht

Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken
Auslandsreisen/indirekter
Export Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter
Kaufmännische Rügepflicht gemäß § 377 HGB
Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern keine Umweltschäden
Mietsachschäden anlässlich Geschäftsreisen an gemieteten Räumen sonstige Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Räumen und/oder Gebäuden
sonstige Mietsachschäden
Be- und Entladeschäden
Leitungsschäden sonstige Tätigkeitsschäden
Ansprüche Versicherter untereinander besondere ARGE-Klausel
Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/ nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen Mitversicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen Nachhaftung bei Haus- und Grundbesitz
Strahlenschäden
Schiedsgerichtverfahren
Regressverzicht
Mängelbeseitigungsnebenkosten
Abhandenkommen von fremden Schlüssel
Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
Unterfahrungen/Unterfangungen/Senkungsschäden/Unterspülungen
Sonstige Vermögensschäden

Produkthaftpflicht einschließlich


Tätigkeitsfolgeschäden

Strahlenschäden durch Produkte und Leistungen

Nachhaftung Personen- oder Sachschäden auf Grund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften
Schäden durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung Schäden durch Weiterver-/-bearbeitung
Aus- und Einbaukosten Schäden durch mangelhafte Maschinen Medienverluste/Energiemehrkosten

Bei Bedarf können direkte Export in die USA, Verlängerung der Verjährungsfrist bei Mängelansprüchen als Deckungserweiterungen vereinbart werden.

5. Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Über die Höhe der Deckungssumme können nur schwer allgemeingültige Aussagen gemacht werden. Die Haftung für Schäden besteht z. B. gemäß § 823 BGB in unbegrenzter Höhe; das Produkthaftungsgesetz mit seiner verschuldensunabhängigen Haftung sieht eine Höchsthaftungsgrenze von 160 Mio. DM für Personenschäden durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler vor. Bei Sachschäden gelten keine Höchsthaftungsgrenzen. Die Leitfrage bei der Festlegung der Deckungssumme könnte lauten:

6. Wie teuer kann ein Schaden maximal werden?

Dabei unterscheidet sich die Antwort je nach Tätigkeit, nach Art und Gefährlichkeit der Produkte, ob Serienproduktion betrieben wird und ob und wohin Ihre Produkte exportiert werden. Bei der Ermittlung Ihrer individuellen Risikosituation sind wir Ihnen gerne behilflich. Als Deckungssumme für die Grunddeckung sehen wir eine Deckungssumme je Versicherungsfall (max. 2-fach p. a.) von: EUR 2.500.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Deckungssummenbegrenzungen (Sublimits)EUR 100.000 für sonstige Tätigkeitsschäden EUR 500.000f ür sonstige Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Räumen und/oder GebäudenEUR 50.000 für sonstige MietsachschädenEUR 500.000für sonstige Vermögensschädenvor. Die Grund-Deckungssumme kann bei Bedarf auf EUR 5.000.000 (max. 1-fach p. a.) pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht werden. Die Deckungssummen für die Sublimits können gemäß Bedarf vereinbart werden.

Die Pauschaldeckungssumme für die Privat-Haftpflichtversicherung beträgt je Privat-Haftpflichtversicherung und Versicherungsfall EUR 2.500.000 (max. 2fach p. a.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Hier kann ggfs. bis auf 10 Mio. angeboten werden.

7. Was wird im Schadenfall ersetzt?

Ihre Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen gegen Sie geltend gemacht werden und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

8. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Der Versicherungsnehmer beteiligt sich je Versicherungsfall an den Leistungen des Versicherers bei Sach- und Vermögensschäden mit EUR 500. Für das "Erweiterte Produkthaftpflicht-Risiko" gelten besondere Selbstbeteiligungen.

9. Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z. B. Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst erleidet (Eigenschäden), vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle, Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder geliefert wurden und auch Erfüllungsansprüche. Der Versicherungsschutz bezieht sich außerdem nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden. Mit einer Umwelthaftpflicht-Police können Sie sich gegen solche Schäden sicher schützen.

10. Welche Bedingungen gelten?

Es gelten die: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, GKA H 500) Global-Industrie-Haftpflichtversicherung (Global-IHV, H 1000) sowie bei Bedarf die besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (BBR Privat-HV, H 9954)

Deckungskonzept -Produkthaftung

Vorname

Nachname

Betriebsart

Handel, Handwerk oder Dienstleistung

Gesellschaftsform

Sind Sie Personengesellschaft, GmbH etc.

Branche

Betriebgründung

Wann haben Sie Ihren Betrieb gegründet?

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