Betriebliche Altersvorsorge
Thema: BAV
GANZ AKTUELL: Betriebliche Altersvorsorge
Beiträge bleiben auch nach 2015 sozialabgabenfrei - vom Bundeskabinett beschlossen!
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, die über den Betrieb vorsorgen: Sie brauchen auch ab 2015 keine Sozialabgaben auf ihren Sparbetrag zahlen.
Aber auch gute Nachrichten für die Arbeitgeber: auch die Arbeitgeber sparen auf die umgewandelten bAV-Beiträge die Sozialabgaben.
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf zur weiteren Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer können nach wie vor direkt einen Teil ihres Bruttogehalts für den Aufbau einer Betriebsrente verwenden, ohne dass Steuern und Sozialabgaben den Anlagebetrag schmälern (Entgeltumwandlung).
Ursprünglich sollten für die monatlichen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge ab 2008 Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge fällig werden. Mit der beschlossenen Regelung wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2015 hinaus unbefristet fortgesetzt.
FAZIT: Auch nach 2015 sind die Beiträge steuer – und sozialversicherungsfrei!
Tarifvertragliche Regelungen nach dem AVmG können Sie hier nachlesen: altersvorsorge.pdf [633 KB]
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