Versicherungen
Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung für Handelsbetriebe
Deckungskonzept - Handelsbetriebe
1. Welche Gefahren sind versichert?
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Die Spezial-Haftpflichtversicherung (SHV) umfasst als Grunddeckung dieAllgemeine BetriebshaftpflichtBetriebs- und branchenübliche Nebenrisiken Teilnahme an Ausstellungen und Messen Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nur betriebliche, nicht private) bis zu einer Bausumme von 250.000 EUR jährlich Beauftragung fremder Unternehmer (Subunternehmer), nicht versichert ist jedoch deren persönliche gesetzliche Haftpflicht Auslandsreisen/indirekter Export Vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter Sachschäden durch häusliche Abwässer, sofern keine Umweltschäden Mietsachschäden anlässlich Geschäftsreisen an gemieteten Räumen Be- und Entladeschäden Ansprüche mitversicherter Personen untereinander besondere ARGE-Klausel Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen Abhandenkommen von fremden Schlüsseln Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe ProdukthaftpflichtPersonen- oder Sachschäden auf Grund von Sachmängeln infolge Fehlens zugesicherter Eigenschaften Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern keine Umweltschäden Umwelthaftpflicht-Basisversicherung einschließlichWHG-Anlagen-Risiko zur Lagerung von Kleingebinden (max. 1.000 kg Gesamtfassungsvermögen und max. 250 kg je Einzelgebinde) Abwasseranlagen für häusliche Abwässer Bei Bedarf können als Deckungserweiterungen vereinbart werden:Direkter Export und/oder Montagearbeiten im außereuropäischen Ausland (ohne USA), sonstige Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Räumen und/oder Gebäuden sonstige Tätigkeitsschäden Tankanlagen Öl-/Fettabscheider Privat-Haftpflichtversicherung einschließlich Hundehalterhaftpflicht.
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2. Wie hoch sind die Deckungssummen?
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Die Deckungssummen für die Grunddeckung betragen je Versicherungsfall (max. 2-fachp. a./Umwelt max. 1-fach p.a.):EUR 2.500.000pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Deckungssummenbegrenzungen (Sublimits)EUR 15.000für das Abhandenkommen von fremden SchlüsselnEUR 25.000für Abhandenkommen von Belegschafts- und BesucherhabeEUR 250.000Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles im Rahmen der UmwelthaftpflichtDie Grund-Deckungssumme kann bei Bedarf auf EUR 5.000.000 (max. 1-fach p. a.) pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erhöht werden.Die Deckungssummen für und die Deckungserweiterungen können gemäß Bedarf vereinbart werden.Die Pauschaldeckungssumme für die Privat-Haftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall EUR 2.500.000 (max. 2fachp. a.) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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3. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall?
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Der Versicherungsnehmer beteiligt sich je Versicherungsfall an den Leistungen des Versicherers bei Sach- und Vermögensschäden mit EUR 250. Ansprüche aus derartigen Schäden bis zu diesem Betrag sind nicht Gegenstand der Versicherung. Im Rahmen der Umwelthaftpflichtversicherung beteiligt sich der Versicherungsnehmer an den Aufwendungen des Versicherers bei jedem Versicherungsfall und bei Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles mit 10%, mindestens EUR 250, höchsten jedoch EUR 2.500.
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4. Welche Bedingungen gelten?
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Es gelten die:Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB, GKA H 500) Spezial-Haftpflichtversicherung (SHV H 3000) Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung H 9820) Besondere Vereinbarungen Haftpflichtversicherung (H 9821 BV Umwelt) sowie bei Bedarf dieBesondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privat-Haftpflichtversicherung (BBR Privat-HV, H 9954)
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