Versicherungen
RGW-VIS Versicherungen
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Deckungskonzept: Kl. AEZ0
Deckungskonzept -AEZO
Bedarfsanalyse - Alleinerziehende
Krankenversicherung
Wer mit seinem Jahresbruttoeinkommen 2012 bei weniger als 50.850 Euro liegt, ist in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Alle, die selbständig oder freiberuflich tätig sind oder deren Einkommen als Angestellte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, haben die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Beamte können sich immer privat versichern. Vor Auslandsreisen sollte auf jeden Fall geprüft werden, inwieweit in dem jeweiligen Land Versicherungsschutz bei Krankheit besteht. In den meisten Fällen, teilweise auch bei privaten Krankenversicherungen(!), ist der Abschluss einer separaten Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen, da die Versicherung sonst oft nur in begrenztem Umfang leistet.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht im Prinzip jeder Berufstätige. Obwohl Berufsanfänger von der Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses an Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, haben sie erst nach fünfjähriger Berufstätigkeit einen Anspruch auf Rente bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder Krankheit. Doch selbst nach Ablauf dieser fünf Jahre reicht die staatliche Versorgung nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher auf jeden Fall abgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Alleinerziehende. Fällt Ihre Arbeitskraft aus, ist gleichzeitig die Versorgung der Kinder stark gefährdet. Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, ist eine Unfallversicherung nicht mehr nötig. Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für Selbständige und Freiberufler , da für sie im Falle der Invalidität keine Versorgung aus der Sozialversicherung vorgesehen ist.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung sollte i.d.R. nur dann abgeschlossen werden, wenn keine Berufsunfähigkeits-Police erhältlich ist, deren Schutz wesentlich umfassender ist. Die Unfallversicherung leistet eben nur bei Invalidität in Folge eines Unfalls, für den sehr viel wahrscheinlicheren Fall einer Invalidität in Folge einer Krankheit ist kein Schutz vorgesehen. Für Personen, die z.B. aufgrund von Krankheit keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, bietet die Unfallversicherung aber zumindest eine Teilabsicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist auf keinen Fall ausreichend. Sie bietet nur während der Arbeitszeit Versicherungsschutz. Eine Absicherung gegen Unfälle in der Freizeit besteht nicht.
Kapital-Lebensversicherung / private Rentenversicherung
Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Mit drei Versicherungsprodukten, einer Kapital-Lebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung (mit und ohne sog. Kapitalwahlrecht), einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder fondsgebundenen Rentenversicherung, kann diesem Erfordernis entsprochen werden. Bei allen Versicherungsformen steht das Ansparen von Geld im Vordergrund. Bei der Kapital-Lebensversicherung und bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird ein solcher Sparvorgang zudem um einen Schutz vor dem Todesfall-Risiko ergänzt. Für Sie sollte daher die private Rentenversicherung oder private fondsgebundene Rentenversicherung die bessere Alternative darstellen, da Prämienanteile hier für keinen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz verwendet werden, sondern ausschließlich das Sparen fürs Alter im Vordergrund steht. Ihre Rendite ist deshalb i.d.R. etwas höher als bei einer Kapital-Lebensversicherung oder fondsgebundenen Lebensversicherung. Zu unterscheiden sind bei der privaten Rentenversicherung solche mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit zum geplanten Rentenbeginnzeitpunkt zwischen einer Kapitalzahlung -vergleichbar der Ablaufleistung bei der Kapital-Lebensversicherung - oder einer monatlichen Rentenzahlung zu wählen.
Die private Rentenversicherung bietet während der Rentenbezugsphase noch einen ganz besonderen Schutz, sie sichert nämlich das sog. Langlebigkeitsrisiko ab. Dieses bedeutet, dass Sie die private Rente in der garantierten Höhe in jedem Fall bis zu Ihrem Tode erhalten. An dieser Stelle ist die private Rentenversicherung allen sog. (Fonds-) Entsparplänen der Banken überlegen, da bei diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kapital immer aufgezehrt ist. In gewisser Weise schließen Sie mit der privaten Rentenversicherung eine Wette auf Ihren Todeszeitpunkt ab. Sollten Sie für sich persönlich von einer sehr hohen -oder zumindest einer höheren als der durchschnittlichen- Lebenserwartung ausgehen, lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung im Hinblick auf die Auszahlungsphase auch unter Renditeaspekten.
Grundsätzlich gilt, dass Kapital-Lebens -und Rentenversicherung nur einen Teil Ihrer Altersvorsorge ausmachen sollten, da die Renditen im Vergleich zu anderen Geldanlagen in der Ansparphase verhältnismäßig niedrig sind.
Viel spricht mithin dafür, während der Ansparphase eine gemischte Anlagestrategie aus Investmentsparen, Kapital-Lebens-, Rentenversicherung, eventuell Fondsgebundener Lebensversicherung und fondgebundener Rentenversicherung, ggf. Immobiliensparen zu wählen. Spätestens aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns lohnt es sich im Regelfall, einen erheblichen Teil des angesparten Geldbetrags -vorausgesetzt es steht gut um die Gesundheit - per Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung zu investieren, um daraus eine lebenslängliche monatliche Privatrente zu erhalten. Gerade angesichts der Unsicherheit über die Entwicklung der Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bietet sich hier mit der privaten Rentenversicherung eine sinnvolle und zielführende Alternative an.
Ist Ihnen vor allem der Hinterbliebenenschutz wichtig, dann sollten Sie frühzeitig eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. Sie deckt das Todesfall-Risiko am günstigsten ab. Eine sinnvolle Alternative während der Ansparphase kann für risikofreudigere Anleger auch eine Fondsgebundene Lebensversicherung bieten. Hier können Sie wie bei der Kapital-Lebensversicherung den Hinterbliebenenschutz absichern, da Ihr Sparbeitrag aber in Investmentfonds fließt, können Sie gerade bei langen Laufzeiten regelmäßig von einer höheren Ablaufleistung ausgehen. Eine Renditegarantie wie bei der Kapital-Lebensversicherung bekommen Sie normalerweise jedoch nicht. Tipp: Sinnvoll kann für Arbeitnehmer auch eine Kapital-Lebensversicherung in der Form einer Direktversicherung sein, da diese vom Staat steuerlich begünstigt wird. Bis zu jährlich 1.752,48 EUR können hier aus Gehaltsanteilen direkt in eine Kapitalversicherung eingezahlt werden. Für die entsprechenden Gehaltsanteile ist lediglich eine Einkommensteuerpauschale in Höhe von 20 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag) notwendig.
Risiko-Lebensversicherung
Auch wenn Sie als kinderloses Paar (noch) keine Hinterbliebenen zu versorgen haben, so sollten Sie sich doch über eine Risiko-Lebensversicherung Gedanken machen. Dies aus zwei Gründen: Sie sind noch gesund und bekommen so einen für später wahrscheinlich wichtigen Versicherungsschutz, sei es zur Familienversorgung (falls Sie für die Zukunft Kinder planen) oder zur Absicherung einer Finanzierung (falls Sie eine größere Investition planen). Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie auf jeden Fall abschließen. Wenn Sie diesen Schutz im Rahmen einer Risiko-Lebensversicherung mit einschließen, kostet Sie eine solche kombinierte Versicherung kaum mehr als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung. Preisgünstiger als zwei einzelne Risikoversicherungen ist oftmals eine so genannte Police auf verbundene Leben, die im Todesfall eines der beiden Partner die vereinbarte Versicherungssumme auszahlt.
Privathaftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung sollten Sie auf jeden Fall haben. Da Sie nach dem BGB mit Ihrem Privatvermögen und Einkommen unbegrenzt für verursachte Schäden haftbar sind, darf der Versicherungsschutz an dieser Stelle nicht zu kurz kommen. Auch Ihre Kinder sind darin bis zum Ende ihrer Berufsausbildung automatisch mitversichert. Bei zusammenwohnenden Paaren reicht ein Versicherungsvertrag aus, selbst wenn beide Partner nicht verheiratet sind. Der bestehende Vertrag sollte allerdings nicht auf Basis von Single-Konditionen, wie sie von vielen Versicherern am Markt angeboten werden, vereinbart werden. Der Mitversicherung des Partners muss mit dem Versicherer ausdrücklich vereinbart werden und dieser im Versicherungsschein, bzw. im Nachtrag genannt werden.
Pflegezusatzversicherung / Private Krankenzusatzversicherung
Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung stellt lediglich eine geringe Grundversorgung im Falle der Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Die Lücke zwischen dieser Leistung und den tatsächlich entstehenden Pflegekosten kann über eine Pflege-Zusatzversicherung ausgeglichen werden.
Wenn Sie für sich einen umfangreicheren medizinischen Schutz sicherstellen wollen, der über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus geht, dann sind bei der privaten Krankenzusatzversicherungen geeignete Zusatzbausteine versicherbar. Beispielsweise ist die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus enthalten.
Hausratversicherung
Den Abschluss einer Hausratversicherung sollten Sie dann in Erwägung ziehen, wenn Ihr Hausrat besonders wertvoll ist bzw. dann, wenn eine Wiederbeschaffung der jeweiligen Gegenstände für Sie mit finanziellen Schwierigkeiten verbunden wäre. Die Entscheidung ist hier Ermessenssache. Bei Paaren, die zusammenleben, reicht ein Vertrag aus, selbst dann, wenn sie nicht verheiratet sind. Der neuere Vertrag kann gekündigt werden, in der verbleibenden Police sollten dann jedoch beide Partner mit Namen erwähnt werden.
Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist nur dann zu empfehlen, wenn in dieser Lebensstellung bereits über Immobilieneigentum verfügt wird. Sollte dies der Fall sein, so ist es anzuraten Ihr Eigentum gegen Risiken wie, z.B. Feuer/Sturm und Hagel/Leitungsschäden und Elementarschäden, z.B. Erdbeben oder Erdrutsche zu versichern. Die daraus resultierenden Gebäudeschäden können hohe finanzielle Aufwendungen erfordern.
Rechtsschutzversicherung
Das Vorhandensein eines so genannten "Privatrechtsschutzes" ist in dieser Lebensphase durchaus überlegenswert. Wichtige Bestandteile des "Privatrechtsschutzes", welcher von den meisten Versicherern als "Paketlösung" angeboten wird, sind in der Regel der Verkehrsrechtsschutz, Vertrags- und Sachenrechtsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen und Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Ist bei beiden, bzw. einem der Partner bereits ein entsprechender Rechtsschutzversicherungsvertrag vorhanden, sollte eine Umwandlung des Vertrages von Single- auf Partner-, bzw. Familienkonditionen stattfinden und gegebenenfalls der zweite Vertrag gekündigt werden.
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