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Deckungskonzept: Familien mit minderjährigen Kindern
Deckungskonzept KL.FmiK -Angebot anfordern
Krankenversicherung
Wer mit seinem Jahresbruttoeinkommen 2011 bei weniger als 49.500 und für 2012 unter 50.850 Euro liegt, ist in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Alle, die selbständig oder freiberuflich tätig sind oder deren Einkommen als Angestellte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, haben die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Beamte können sich immer privat versichern. Für Sie als Familie mit Kindern sollte die gesetzliche Krankenversicherung besonders interessant sein. Bei ihr werden der nicht berufstätige Ehepartner sowie alle Kinder (bis zum Alter von 25 Jahren zzgl. der Dauer eines eventuell geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes) beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung hingegen ist jedes Familienmitglied einzeln beitragspflichtig. Sind Sie bereits privat krankenversichert, müssen Sie also bedenken, dass für Ihre Kinder eigene Verträge abzuschließen sind - die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung steht Ihnen dabei frei. Sollte Ihnen der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichen, haben Sie zudem die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Für Selbständige und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen wäre es vor allem empfehlenswert, eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen, um Einkommensausfälle besser abfedern zu können. Vor Auslandsreisen sollte auf jeden Fall geprüft werden, inwieweit in dem jeweiligen Land Versicherungsschutz bei Krankheit besteht. In den meisten Fällen, teilweise auch bei privaten Krankenversicherungen(!), ist der Abschluss einer separaten Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen, da die Versicherung sonst oft nur in begrenztem Umfang leistet.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht im Prinzip jeder Berufstätige. Obwohl Berufsanfänger von der Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses an Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, haben sie erst nach fünfjähriger Berufstätigkeit einen Anspruch auf Rente bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit. Doch selbst nach Ablauf dieser fünf Jahre reicht die staatliche Versorgung nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher auf jeden Fall abgeschlossen werden. Eine Unfallversicherung (für den Hauptverdiener) ist dann nicht mehr nötig. Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für Selbständige und Freiberufler, da für sie im Falle der Invalidität keine Versorgung aus der Sozialversicherung vorgesehen ist. Vor allem auch für Sie als junge Familie mit Kindern ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Sollte der Hauptverdiener berufsunfähig werden, ist nicht nur seine künftige Versorgung gefährdet, sondern gleich die der ganzen Familie. Tipp: Schließen Sie am besten eine Risiko-Lebensversicherung mit integrierter Berufsunfähigkeitsrente ab. Sie brauchen beides und in dieser Kombination ist es i.d.R. günstiger.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung sollte für den nicht berufstätigen Ehepartner abgeschlossen werden. Da dieser gesetzlich nur dann abgesichert ist, wenn er/sie zuvor mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Ansonsten sollte eine Unfallversicherung nur dann abgeschlossen werden, wenn keine Berufsunfähigkeits-Police erhältlich ist, deren Schutz wesentlich umfassender ist. Für Personen, die z.B. aufgrund von Krankheit keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können, bietet die Unfallversicherung zumindest eine Teilabsicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist hingegen nicht ausreichend. Sie bietet nur während der Arbeitszeit Schutz, bekanntlich passieren aber die meisten Unfälle in der Freizeit.
Kapital-Lebensversicherung / private Rentenversicherung
Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Für Sie als Familie mit Kindern sollte jedoch der Hinterbliebenenschutz zunächst Priorität haben. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung. Sie deckt das Todesfall-Risiko am günstigsten ab. Sollte Ihnen Ihr finanzieller Rahmen noch weiteren Spielraum lassen, können Sie natürlich den Hinterbliebenenschutz mit einer Kapital-Lebensversicherung, einer Fondsgebundenen Lebensversicherung oder einer alternativen Anlageform, insbesondere Investmentsparen oder Immobiliensparen, verbinden. Gerade letzteres (Haus mit Garten) entspricht ohnehin oftmals der von Familien mit Kindern gewünschten Lebensform und wird zudem vom Staat auch steuerlich in verschiedenen Formen gefördert.
Wollen Sie den Hinterbliebenenschutz mit dem Sparen für das Alter verbinden, können Sie dies mit zwei Versicherungsprodukten, einer Kapital-Lebensversicherung oder einer Fondsgebundenen Lebensversicherung. Bei beiden Versicherungsformen steht das Ansparen von Geld im Vordergrund. Der Sparvorgang wird um einen Schutz vor dem Todesfall-Risiko ergänzt. Mit einer privaten Rentenversicherung (mit und ohne sog. Kapitalwahlrecht) können Sie keinen ausreichenden Hinterbliebenenschutz sicherstellen, da Sie hier während der Ansparphase im Regelfall nur die bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Für Sie als Familie mit kleinen Kindern kann daher die private Rentenversicherung -falls ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind- allenfalls eine Ergänzung darstellen, da die Prämienanteile hier ausschließlich für das Sparen für das Alter verwendet werden. Zu unterscheiden sind bei der privaten Rentenversicherung solche mit und ohne Kapitalwahlrecht. Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, zum geplanten Rentenbeginnzeitpunkt zwischen einer Kapitalzahlung -vergleichbar der Ablaufleistung bei der Kapital-Lebensversicherung - oder einer monatlichen Rentenzahlung zu wählen.
Die private Rentenversicherung bietet während der Rentenbezugsphase noch einen ganz besonderen Schutz, sie sichert nämlich das sog. Langlebigkeitsrisiko ab. D.h. Sie erhalten die private Rente in der garantierten Höhe in jedem Fall bis zu Ihrem Tode. An dieser Stelle ist die private Rentenversicherung allen sog. (Fonds-) Entsparplänen der Banken überlegen, da bei diesen zu einem bestimmten Zeitpunkt das Kapital aufgezehrt ist. In gewisser Weise schließen Sie bei der privaten Rentenversicherung mit dem Lebensversicherer eine Wette auf Ihren Todeszeitpunkt ab. Sollten Sie für sich persönlich also von einer sehr hohen -oder zumindest einer höheren als der durchschnittlichen- Lebenserwartung ausgehen, lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung im Hinblick auf die Auszahlungsphase auch unter Renditeaspekten.
Grundsätzlich gilt, dass Kapital-, Lebens- und Rentenversicherung nur einen Teil Ihrer Altersvorsorge ausmachen sollten, da die Renditen im Vergleich zu anderen Geldanlagen in der Ansparphase verhältnismäßig niedrig sind.
Viel spricht mithin dafür, während der Ansparphase eine gemischte Anlagestrategie aus Investmentsparen, Kapital-, Lebens-, Rentenversicherung, eventuell Fondsgebundener Lebensversicherung und ggf. Immobiliensparen zu wählen. Spätestens aber zum Zeitpunkt des Rentenbeginns lohnt es sich im Regelfall, einen erheblichen Teil des angesparten Geldbetrags -vorausgesetzt es steht gut um die Gesundheit - per Einmalzahlung in eine private Rentenversicherung zu investieren, um daraus eine lebenslängliche monatliche Privatrente zu erhalten. Gerade angesichts der Unsicherheit über die Entwicklung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bietet sich mit der privaten Rentenversicherung eine sinnvolle und zielführende Alternative an. Eine sinnvolle Alternative für risikofreudigere Anleger während der Ansparphase kann auch eine Fondsgebundene Lebensversicherung sein. Hier können Sie wie bei der Kapital-Lebensversicherung den Hinterbliebenenschutz absichern, da Ihr Sparbeitrag aber in Investmentfonds fließt, können Sie gerade bei langen Laufzeiten regelmäßig von einer höheren Ablaufleistung ausgehen. Eine Renditegarantie wie bei der Kapital-Lebensversicherung bekommen Sie normalerweise jedoch nicht.
Für Sie als Familie mit kleinen Kindern ist jedoch - das sollte an dieser Stelle nochmals betont werden- vor allem der Hinterbliebenenschutz wichtig, d.h. Sie sollten frühzeitig eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. Sie deckt das Todesfall-Risiko am günstigsten ab.
Tipp: Sinnvoll kann für Arbeitnehmer auch eine Kapital-Lebensversicherung in der Form einer Direktversicherung sein, da diese vom Staat steuerlich begünstigt wird. Bis zu jährlich (bis maximal 1.752 Euro jährlich, unter gewissen Umständen sogar bis maximal 2.148 Euro) EUR können hier aus Gehaltsanteilen direkt in eine Kapitalversicherung eingezahlt werden. Für die entsprechenden Gehaltsanteile ist lediglich eine Einkommensteuerpauschale in Höhe von 20 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag) notwendig.
Risiko-Lebensversicherung
Die Hinterbliebenenversorgung für den Todesfall des Hauptverdieners sollte für Sie als (junge) Familie mit Kindern Priorität haben. Die günstigste Alternative hierzu stellt die Risiko-Lebensversicherung dar. Diese kann zudem auch zur Absicherung einer Finanzierung dienen, falls Sie eine größere Investition, z.B. einen Hausbau oder Hauskauf, planen. Gerade wenn Sie mehrere Kinder haben und ihre Kinder noch klein sind, d.h. der Partner im Fall des Todes des Hauptverdieners kaum einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen kann, sollten Sie eine Versicherungssumme in ausreichender Höhe wählen (Faustregel: Jahresgehalt mal 4 !)
Tipp: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie auf jeden Fall abschließen. Wenn Sie diesen Schutz im Rahmen einer Risiko-Lebensversicherung mit einschließen, kostet Sie eine solche kombinierte Versicherung kaum mehr als eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließen Sie also eine Risiko-Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente ab! Sie bietet optimalen Schutz und ist dabei die günstigste Wahl für den Schutz vor Tod und Berufsunfähigkeit.
Privathaftpflichtversicherung
Da laut Gesetz jeder Bürger für von ihm verursachte Schäden unbegrenzt haftbar ist, sollte eine Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall abgeschlossen werden. In Ihrem Fall bietet sich der Abschluss einer Familien-Privathaftpflichtversicherung an, da Kinder hier automatisch mitversichert sind. Bestehen für die beiden Partner noch zwei getrennte Haftpflichtverträge, kann der neuere gekündigt werden.
Pflegezusatzversicherung
Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung stellt lediglich eine geringe Grundversorgung im Falle der Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Die Lücke zwischen dieser Leistung und den tatsächlich entstehenden Pflegekosten kann über eine Pflege-Zusatzversicherung ausgeglichen werden.
Hausratversicherung
Der Abschluss einer Hausratversicherung ist ermessensabhängig. Er ist dann zu empfehlen, wenn der Hausrat von besonderem Wert ist oder dann, wenn eine Wiederbeschaffung der entsprechenden Gegenstände finanzielle Schwierigkeiten verursachen würde.
Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei der Zulassung eines Autos gesetzlich vorgeschrieben und somit unumgänglich.
Kfz-Kaskoversicherung
KFZ Vollkasko oder Teilkaskoversicherungen sollten vor allem bei neuen oder neuwertigen Fahrzeugen abgeschlossen werden. Bei älteren Fahrzeugen kann eine Vollkaskoversicherung aufgrund der oft hohen Prämien weniger lohnend sein.
Invaliditätsabsicherung der Kinder
Krankheiten und Unfälle können auch bei Kindern schon in jungen Jahren zu lebenslanger Invalidität führen. Diese Kinder können später keinem Beruf nachgehen und wären so immer auf die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Zur Absicherung dieses Risikos stehen drei Versicherungsprodukte zur Auswahl, von denen zumindest eines gewählt werden sollte:
Kinder-Unfallversicherung
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht sich ausschließlich auf die Zeit im Kindergarten, in der Schule oder in der Universität, die Wege eingeschlossen. Da der Freizeitbereich hierbei vollkommen unberücksichtigt bleibt, wird die Notwendigkeit eines zusätzlichen privaten Schutzes deutlich. Eine Möglichkeit dazu bietet die Kinder-Unfallversicherung. Die meisten Invaliditätsfälle resultieren jedoch aus Krankheit und nur wenige aus Unfällen. Insofern wäre ein der Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechender Schutz ideal. Eine solche wird für Kinder aber nicht angeboten. In letzter Zeit sind jedoch vergleichbare Versicherungsformen entwickelt worden, so die Kinder-Invaliditätsversicherung.
Kinder-Invaliditätsversicherung
Die Kinder-Invaliditätsversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko lebenslanger Invalidität Ihrer Kinder. Der Versicherungsgeber zahlt hier ab einem vertraglich festgelegten Invaliditätsgrad (von z.B. 50%) lebenslange Rente. Die Leistungen sind dabei unabhängig davon, ob die Invalidität dabei aus Unfallfolgen oder aus Krankheit resultiert.
Pflege-Zusatzversicherung
Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung stellt lediglich eine geringe Grundversorgung im Falle der Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Die Lücke zwischen dieser Leistung und den tatsächlich entstehenden Pflegekosten kann über eine Pflege-Zusatzversicherung ausgeglichen werden.
Rechtsschutzversicherung
Das Vorhandensein eines so genannten "Privatrechtsschutzes" mit Familienkonditionen ist in dieser Lebensphase empfehlenswert. Hierbei ist der Abschluss einer der am Markt angebotenen "Paketlösungen" sinnvoll. Bestandteile eines solchen Paketes sind in der Regel der Verkehrsrechtsschutz, Vertrags- und Sachenrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standesrechtsschutz und Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Zusätzlich hierzu ist für den Fall, dass der Versicherte Mieter ist oder Immobilien und Grundstücke zur Eigennutzung oder Vermietung besitzt, ist der Abschluss eines Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes zu überlegen. Ein Beratungsrechtsschutz in Fragen des Familien- und Erbrechts sollte Bestandteil des Rechtsschutzvertrages sein.
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