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Rürup Rente Basisinfo`s

"Die" Zusatzrente für Selbständige:

Die Rürup Rente ist seit Anfang 2005 als ein weiteres Modell der staatlich geförderten Altersvorsorge am Markt. Eine zusätzliche Versorgungsmöglichkeit bietet die Rüruprente für all diejenigen, die ihren Ruhestand mit einer lebenslangen Rente absichern wollen:

Rürup Rente - Die Vorsorge für Selbständige

Eine neue Basisrente, die auch als Rürup-Rente bekannt ist, ergänzt nun die staatlich geförderte Altersvorsorge.
Im neuen 3-Schichten-Modell wird diese Rüruprente der ersten Schicht zugeordnet. Die Riester-Rente und die verbesserte betriebliche Altersvorsorge haben nun durch diese Basisrente einen weiteren „Partner“, der die Altersvorsorge der Selbständigen steuerlich begünstigt. Somit haben nun viele Selbständige, die sich privat und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert haben, die Gelegenheit, in der Beitragsphase Steuern zu sparen.

Vertragsgestaltung der Rürup Rente

Die Anforderungen der Gesetzgeber an die Rüruprente sind jedoch streng:
Lebenslange Rentenzahlung
Rentenzahlung erst ab dem 60. Lebensjahr
Keine Kapitalauszahlung
Keine Todesfallleistung
Versorgungsansprüche sind nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und nicht kapitalisierbar.

Man kann jedoch auch ergänzende Zusatzversicherungen, z.B. als Hinterbliebenenrenten- oder Berufsunfähigkeitsrentenversicherung einschließen lassen.

Der Vorteil der Rürup Rente

Die Verträge zu dieser Basisrente sind für Hartz IV nicht verwertbar, d.h. für Betroffene, dass die Anlagen während der Ansparphase vor der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II gesetzlich geschützt sind.


Wenn Sie Informationen wünschen, rufen Sie die Hotline an: 02323-50422

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