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Basisrente-Versicherung -Angebot anfordern
Basisrente (Rister)
Hohe steuerliche Förderung der Aufwendungen
Unsere Basisrente erfüllt alle vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen und bietet hohe Steuervorteile, die für künftige Beiträge von Jahr zu Jahr weiter zunehmen. Die Steuervorteile der Basisrente wurden durch das Jahressteuergesetz 2007 sogar deutlich verbessert. Die Beiträge zur Basisrente wirken sich insbesondere bei Selbstständigen steuermindernd aus. Aber auch Arbeitnehmer und Beamte profitieren von den neuen Vorteilen.
Die Beiträge können - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk - bis zu 20.000 EUR (40.000 EUR) für Ledige (Verheiratete) betragen und werden in 2007 zu 64% (2008 zu 66%, ... , 2025 zu 100%) steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Erst im Rentenalter müssen die Auszahlungen versteuert werden. Dabei steigt der steuerpflichtige Anteil von heute 54% je nach Renteneintrittsalter nach und nach an. Das macht die Basisrente für rentennahe Jahrgänge besonders attraktiv.
Keine Gesundheitsprüfung
Der Abschluss einer Basisrente bei der erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Nur für Zusatzversicherungen wie Hinterbliebenenrente oder Berufsunfähigkeitsschutz ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Hartz IV-sicher vor Rentenbeginn
In der Ansparphase sind die gezahlten Beiträge zu einer Basisrente vor dem Zugriff durch Hartz IV geschützt.
Lebenslange Rente
Die Basisrente sichert eine zusätzliche Altersrente, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird - Monat für Monat, ein Leben lang. Das gibt die Sicherheit, im Alter auf nichts verzichten zu müssen.
Flexible Beitragszahlung
Die aufgeschobene Basisrente lässt keine Wünsche offen. Es sind Einmalzahlung oder laufende Beiträge auf Wunsch auch mit dynamischen Erhöhungen möglich. Laufende Beiträge lassen sich flexibel erhöhen oder kürzen, ganz wie die persönliche Situation es erfordert. Variable Zuzahlungen bereits ab 200 EUR sind besonders interessant - auch für Versicherungen gegen Einmalbeitrag.
Flexibler Rentenbeginn
Es ist nicht einfach, heute schon den späteren Rentenbeginn festzulegen. Die aufgeschobene Basisrente ist auf alles vorbereitet. Eine Abrufphase vor dem vereinbarten Rentenbeginn und eine beitragsfreie Verfügungsphase danach ermöglichen einen flexiblen Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr.
Sicherheitsbausteine
Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung übernimmt die jeweilige Gesellschaft die weitere Beitragszahlung für die Altersvorsorge. Dieser Baustein lässt sich variabel hinzu- oder abwählen. Bei der Basisrente-Klassik kann zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente versichert werden.
Hinterbliebene können z.B. mit einer Rentengarantiezeit bis zum Endalter 89 Jahren abgesichert werden. Bei der aufgeschobenen Basisrente gibt es zudem die Möglichkeit mit einer Beitragsrückgewähr die eingezahlten Beiträge vor Rentenbeginn zu sichern. Eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner kann bei der Basisrente-Klassik und -Sofort ebenfalls eingeschlossen werden. Die Variorente-Invest (Basis) bietet durch eine 100%ige Beitragsgarantie die Absicherung der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn.
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