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Direktversicherung
Gehalt umwandeln
Seit 2002 ist der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung gesetzlich verankert. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf Lohn oder Gehalt und erhält dafür eine wertgleiche Altersversorgung. Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, dass Arbeitslohn in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird.
Direktversicherung
Wer oder was ist versichert?
Bei der Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts als Versicherungsbeitrag in eine Lebens- oder Rentenversicherung. Der Arbeitgeber schließt somit auf das Leben des Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab, die bei Eintreten des Versorgungsfalles an den Arbeitnehmer bzw. seine Angehörigen ausgezahlt wird.
Neben der "Rentenlücke" in der gesetzlichen Altersversorgung besteht in vielen Fällen ein ebenso lückenhafter Schutz der Hinterbliebenen und bei Invalidität. Auch diese Lücken können mit Hilfe der Direktversicherung geschlossen werden, in dem eine Hinterbliebenenabsicherung mit vereinbart wird oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen wird.
Kernleistungen
Um die steuerliche Förderung der Beiträge von bis zur vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung plus ggf. 1.800 Euro (§ 3 Nr. 63 EStG) zu erhalten, kann die Direktversicherung für Neuzusagen ab 2005 nur noch als Rentenversicherung (lebenslange Leibrente oder Hinterbliebenenrente) abgeschlossen werden. Eine Kapitaloption - d.h. die Möglichkeit, sich die Rentenleistung als Kapital auszahlen zu lassen, ist allerdings trotzdem möglich. Besonderheiten Für Versorgungszusagen ab dem 1. Januar 2005 in Form von Rentenzahlungen besteht Steuerfreiheit der vom Arbeitnehmer finanzierten Beiträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ("BBG-GRV"; im Jahr 2005: 2.496 Euro). Dieser Betrag erhöht sich ggf. um 1.800 Euro jährlich, sofern in der Vergangenheit die Pauschalversteuerung nicht in Anspruch genommen wurde.
Beiträge bis zu vier Prozent der BBG-GRV sind sozialversicherungsbeitragsfrei; der steuerfreie Zusatzbeitrag von jährlich 1.800 Euro ist jedoch sozialversicherungspflichtig. Bei der Entgeltumwandlung gilt ab 2009 die volle Beitragspflicht.
Die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG in der Ansparphase bewirkt die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen in der Leistungsphase. Steuer mindernd wirkt der Abzug des Werbekosten-Pauschbetrages und des Altersentlastungsbetrages (der Altersentlastungsbetrag wird bis zum Jahr 2040 schrittweise abgeschmolzen).
Für Verträge, die nach altem Recht bis einschließlich 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gelten grundsätzlich die bis dahin wirksamen steuerlichen Regelungen bis zum Vertragsende weiter.
Merkmale Beiträge sind bis zu vier Prozent der BBG-GRV (in 2005: 2.496 Euro), ggf. zzgl. 1.800 Euro jährlich steuerfrei Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen bis 4 Prozent der BBG-GRV bis Ende 2008 Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer klassischen Rentenversicherung mit Kapitaloption Einschluss von Zusatzversicherungen, z. B. Berufsunfähigkeits-Rente und/oder Unfall-Zusatzversicherung möglich Anspruch der Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber (Portabilität) wird erfüllt
Private Weiterführung durch den Arbeitnehmer nach Ausscheiden möglich.
Vertragslaufzeit
Voraussetzung für die Anerkennung als betriebliche Altersversorgung und damit für die steuerliche Förderung ist, dass das in der Direktversicherung festgelegte Endalter nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr liegt und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen ist.
So einfach funktioniert die Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der einzige Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung, bei dem Sie die Initiative ergreifen können. Sie vereinbaren direkt mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Gehalts nicht bar ausgezahlt, sondern direkt in Beiträge für die Direktversicherung umgewandelt wird. Diese Beiträge werden dem unversteuerten Gehalt entnommen. Sie sparen dadurch Steuern und zahlen gleichzeitig für diese Art der Altersvorsorge deutlich weniger als für klassische Formen.
Ihr Arbeitgeber tritt dabei als Versicherungsnehmer auf und führt die Beiträge an die Renten/ Lebensversicherung AG ab. Anspruch auf die Leistungen haben jedoch ausschließlich Sie oder Ihre Angehörigen.
Was passiert mit meiner Direktversicherung nach einem Jobwechsel?
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, haben Sie Anspruch auf die Weiterführung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.
Sie können Ihre Direktversicherung auch jederzeit selbst weiterführen oder Ihren Vertrag gegebenenfalls beitragsfrei stellen lassen.
Attraktive Steuervorteile
Sie können bis zu 2.520 €* im Jahr steuerfrei und bis 2008 sogar sozialabgabenfrei in Ihre Direktversicherung einzahlen. Darüber hinaus können Sie zusätzlich den Freibetrag von 1.800 € steuerfrei** in die Direktversicherung investieren.
Die Sozialversicherungsersparnis ist besonders groß, wenn Ihr Gehalt unter den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegt.
Einmalige Kapitalauszahlung möglich
Zum Rentenbeginn (frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr) können Sie sich Ihr Vermögen auch auf einen Schlag auszahlen lassen.
Hinterbliebenenschutz
Im Todesfall vor Rentenbeginn erhält der von Ihnen ernannte und vom Gesetzgeber erlaubte Bezugsberechtigte – Witwe(r), in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Kinder – aus dem Rückkaufswert ein Sterbegeld in Höhe von aktuell 7.669 €. Übersteigt das noch zur Verfügung stehende Kapital das Sterbegeld, wird ihm zusätzlich eine lebenslange Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Andere Anspruchsberechtigte erhalten maximal das Sterbegeld.***
Bei Todesfall nach Rentenbeginn erhält der vom Gesetzgeber erlaubte Bezugsberechtigte während der Rentengarantiezeit von bis zu 15 Jahren die Rente an Ihrer Stelle ausgezahlt.
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