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Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht im Prinzip jeder Berufstätige. Obwohl Berufsanfänger von der Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses an Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, haben sie erst nach fünfjähriger Berufstätigkeit einen Anspruch auf Rente bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit.

Doch selbst nach Ablauf dieser fünf Jahre reicht die staatliche Versorgung nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher auf jeden Fall abgeschlossen werden.

Eine Unfallversicherung (für den Hauptverdiener) ist dann nicht mehr nötig. Besonders wichtig ist eine solche Versicherung für Selbständige und Freiberufler, da für sie im Falle der Invalidität keine Versorgung aus der Sozialversicherung vorgesehen ist. Vor allem auch für Sie als junge Familie mit Kindern ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Sollte der Hauptverdiener berufsunfähig werden, ist nicht nur seine künftige Versorgung gefährdet, sondern gleich die der ganzen Familie. Tipp: Schließen Sie am besten eine Risiko-Lebensversicherung mit integrierter Berufsunfähigkeitsrente ab. Sie brauchen beides und in dieser Kombination ist es i.d.R. günstiger.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Studenten nur unzureichend. Das Unfallrisiko ist durch sie nur in der Universität bzw. der Fachhochschule sowie auf den Wegen dorthin abgedeckt. Risiken aus Unfällen in der Freizeit, z.B. beim Sport, sind nicht abgesichert.

Ähnlich unzureichend ist der gesetzliche Versicherungsschutz für Auszubildende. Er deckt nur Unfälle während der Arbeitszeit - die Freizeit bleibt auch hier außen vor.

Wenn man das Risiko einer lebenslangen Invalidität absichern möchte, ist eine über den gesetzlichen Leistungsumfang hinausgehende private Unfallversicherung empfehlenswert. Zu bedenken ist, dass im Falle einer Invalidität in jungen Jahren bereits genügend Kapital für eine lebenslange Versorgung zur Verfügung stehen muss.

Invalidität resultiert allerdings nur zu 10 Prozent aus einem Unfall und zu 90 Prozent aus Krankheit. Die Unfallversicherung ist demnach nur die -zweite Wahl" im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die beide Risiken, sowohl Unfall als auch Krankheit, abdeckt.


Das Problem für Schüler, Studenten und Auszubildende liegt jedoch darin, dass Versicherer Berufsunfähigkeitsrenten bis maximal zur Höhe des aktuellen Einkommens anbieten. Ein solcher Versicherungsschutz wird daher für diese Zielgruppe entweder überhaupt nicht oder wenn, dann nur mit sehr geringen Versicherungssummen angeboten.

Aus diesem Grunde sind die Versicherer teilweise dazu übergegangen, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung anzubieten. Um auch Schülern einen der Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechenden Schutz anzubieten, wurde hier die -Berufsunfähigkeit" durch die -Erwerbsunfähigkeit" ersetzt - die Leistungen sind jedoch die gleichen. Eine monatliche Rente von bis zu maximal 1000,- EUR bei mindestens 50 Prozent Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit kann versichert werden. Nach Ausbildungsende sollte man schnellstmöglich in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln.

BU Beispiel

Sicherheit für höchste Ansprüche

Die BU-Exklusiv* enthält - mit Ausnahme der Übergangshilfe - alle Merkmale der BU-Klassik. Zudem bietet dieser Tarif weiter reichende Leistungen:

Vollständiger Verzicht auf abstrakte Verweisung
Im Leistungsfall wird nicht geprüft, ob der Versicherte noch eine angemessene Vergleichstätigkeit ausüben könnte. Mit anderen Worten, wir verzichten komplett auf die abstrakte Verweisung.

Verkürzter Prognosezeitraum von 6 Monaten
Durch den verkürzten Prognosezeitraum werden Leistungen bereits bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von insgesamt 6 Monaten gezahlt.

Rückwirkende Leistungen
Leistungen werden auch für die ersten 6 Monate rückwirkend gezahlt, wenn der Versicherte trotz fehlender ärztlicher Prognose mindestens 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig war und die Berufsunfähigkeit fortdauert.




Ein Beispiel

Ein 30-jähriger Mann versichert bis zum 60. Lebensjahr eine jährliche Berufsunfähigkeitsrente von 12.000 Euro nach dem Tarif VBS-Plus (BU-Exklusiv). Der monatliche Zahlbeitrag beträgt 35,48 Euro*.

Eine 30-jährige Frau zahlt für den gleichen Versicherungsschutz monatlich 40,12 Euro**.



*Tarifinformationen verschiedener Gesellschaften


** Diese Angaben setzen einen normalen Gesundheitszustand und eine berufliche Tätigkeit ohne besondere Gefahren voraus (Einstufung in die Berufsgruppe 1, d.h. für Berufe ohne körperliche Tätigkeiten). Der Beitrag gilt nur, solange die Sofortgutschrift aus Gewinnanteilen 25% beträgt. Diese Höhe kann nicht für die gesamte Laufzeit garantiert werden.

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