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Wechsel in die PKV

Die Gesundheitsreform hat den Zugang zur Privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer erschwert. Erst wenn der Arbeitnehmer drei Jahre ununterbrochen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, endet die Versicherungspflicht und der Weg zur Privaten Krankenversicherung wird frei. In drei Jahren kann sich jedoch der Gesundheitszustand soweit ändern, dass der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich ist. Für diesen Personenkreis bieten die
Privatkassen zwei Lösungsmöglichkeiten an:
Der Arbeitnehmer erhält eine stationäre Zusatzversicherung mit den Wahlleistungen Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Der Tarif enthält keine Alterungsrückstellungen, wird jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen und mit einer Anwartschaft auf die Vollversicherung gekoppelt.
Für alle Arbeitnehmer, die bereits heute Wert auf zusätzliche Leistungen im Krankenhaus legen.
NEU: Tarif OPT
Bei Tarif OPT handelt es sich um eine reine Anwartschaftsversicherung auf die Krankenvollversicherung. Durch den Abschluss des Tarifes werden der Gesundheitszustand des Kunden "konserviert". Sobald die Versicherungspflicht
bzw. die Familienversicherung in der GKV entfällt, kann innerhalb eines halben Jahres die Option zur Vollversicherung genutzt werden.
Für alle Arbeitnehmer, die ihren Gesundheitszustand bereits heute preiswert sichern möchten.
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