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Krankenversicherung

Wer mit seinem Jahresbruttoeinkommen 2012 bei weniger als 50.580 Euro liegt, ist in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Arbeitnehmer-/innen können nur noch in die PKV wechseln, wenn ihr Gehalt in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) übersteigt.

Beamte können sich immer privat versichern. Für Sie als Familie mit Kindern sollte die gesetzliche Krankenversicherung besonders interessant sein. Bei ihr werden der nicht berufstätige Ehepartner sowie alle Kinder (bis zum Alter von 25 Jahren zzgl. der Dauer eines eventuell geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes) beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung hingegen ist jedes Familienmitglied einzeln beitragspflichtig. Sind Sie bereits privat krankenversichert, müssen Sie also bedenken, dass für Ihre Kinder eigene Verträge abzuschließen sind - die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung steht Ihnen dabei frei.

Sollte Ihnen der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse nicht ausreichen, haben Sie zudem die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Für Selbständige und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen wäre es vor allem empfehlenswert, eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen, um Einkommensausfälle besser abfedern zu können.

Vor Auslandsreisen sollte auf jeden Fall geprüft werden, inwieweit in dem jeweiligen Land Versicherungsschutz bei Krankheit besteht. In den meisten Fällen, teilweise auch bei privaten Krankenversicherungen(!), ist der Abschluss einer separaten Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen, da die Versicherung sonst oft nur in begrenztem Umfang leistet.

Während Auszubildende Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden, sind Schüler und Studenten in aller Regel noch über ihre Eltern abgesichert. Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, bleiben unverheiratete Schüler und Studenten bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei den Eltern beitragsfrei mitversichert. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Dauer eines eventuell geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes.

Sind beide oder zumindest der besser verdienende Elternteil privat krankenversichert, so müssen für Studenten eigene Verträge abgeschlossen werden. Dies kann wahlweise über eine private oder über eine gesetzliche Krankenversicherung erfolgen.

Versichert man sich als Student privat, sollte man sich genau mit den versicherten Leistungen vertraut machen. Die speziellen Studententarife umfassen oft nur Basisleistungen! Auch sollte man sich über die Tragweite der Entscheidung bewusst sein: ein Wechsel in die private Krankenversicherung versperrt im Regelfall für immer den Weg zurück in eine gesetzliche Krankenkasse.

Vor Auslandsreisen sollte auf jeden Fall geprüft werden, inwieweit in dem jeweiligen Land Versicherungsschutz bei Krankheit besteht. In den meisten Fällen, teilweise auch bei privaten Krankenversicherungen (!), ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen, da die Versicherung sonst oft nur in begrenztem Umfang leistet.

Schutz auf Reisen - weltweit Auslandsreise-Krankenversicherung

Im Ausland haben Sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Wenn Sie im Urlaub krank werden, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht.

Es kann teuer werden

In allen Ländern ohne Sozialversicherungs-Abkommen leistet die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht. So kostet zum Beispiel in den USA (kein Sozialversicherungs-Abkommen) ein Tag im Krankenhaus durchschnittlich 2.000 Euro.
Rücktransporte aus dem Ausland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Die Kosten für einen Rücktransport können jedoch über 60.000 Euro betragen.

Unsere Lösung

Gehen Sie im Urlaub kein Risiko ein:


Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz auf Reisen - weltweit und rund um die Uhr. Umfassende Leistungen Versicherungsschutz bei allen Reisen für die ersten 45 Tage, unabhängig davon, wie viele Reisen im Jahr unternommen werden (eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ist möglich). Die Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte, für Krankenhaus-Aufenthalte, Arztbesuche, Medikamente und Heilmittel - unabhängig davon, ob es um einen Unfall, eine akute Erkrankung oder das kleine "Urlaubswehwehchen" geht.

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Kalenderjahr (es sei denn eine Reise wird am Ende eines Jahres begonnen und geht darüber hinaus - Reisedauer ebenfalls maximal 45 Tage).

Kranken-Zusatzversicherung

Ergänzung zur Gesetzlichen

Hohe Zuzahlungen machen die finanzielle Situation für gesetzlich Krankenversicherte zunehmend schwieriger. Und manche Leistungen können von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht angeboten werden. Grund genug, sich mit richtigen Lösungen für einen optimalen Krankenversicherungsschutz auseinander zu setzen.

Kernleistungen

Bessere Versorgung und minimierte Zuzahlungen bei Zahnersatz Eine bezahlbare Brille ganz nach persönlichem Geschmack Ruhige Genesung im Krankenhaus in der angenehmen Atmosphäre eines Ein- oder Zweibettzimmers und Behandlung durch den Arzt des Vertrauens Kostenbeteiligung bei Heilpraktikerbehandlungen Finanzielle Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit Ausgleich der Krankengeldlücke bei Arbeitsunfähigkeit Finanzielle Unterstützung bei Kuren und Krankenhausaufenthalten

Besonderheiten: Eine Kindernachversicherung ab Geburt ohne Risikoprüfung und Wartezeiten ist möglich




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