Haus- und GrundbesitzerHaftung für Reinigung + Beleuchtung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie als Eigentümer vermieteter Ein- oder Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wer oder was ist versichert?
Versichert sind Hauseigentümer vermieteter Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften. Hauseigentümern werden vom Gesetzgeber so genannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Dritten auferlegt. Dazu gehören vor allem die Reinigung und Beleuchtung des Anwesens sowie die Eis- und Schneebeseitigung auf Gehwegen und Bürgersteigen. Vernachlässigt ein Haus- und Grundbesitzer diese Pflichten, haftet er für mögliche Schäden Dritter.
Kernleistungen: Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Befriedigung berechtigter Ansprüche von Geschädigten Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Besonderheiten: Preisgünstige Selbstbeteiligungsvarianten
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für kleine Bauprojekte bis 50.000 Euro ist prämienfrei mitversichert. Vertragslaufzeit: Ein Jahr bis fünf Jahre.
Möglicher Schadenfall:
Als Vermieter eines Einfamilienhauses versäumen Sie es, bei Glatteis den Gehweg vor dem Haus zu streuen. Eine alte Frau stürzt auf dem Gehweg und verletzt sich schwer.
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