Versicherungen

Wozu eine Wohngebäudeversicherung?

Das Ein- oder Mehrfamilienhaus stellt einen beträchtlichen Vermögenswert dar. Trotz aller Vorsicht kann aus heiteren Himmel ein plötzlich ausbrechendes Feuer, ein Sturm oder Hagel oder ein folgenschwerer Wasserrohrbruch zu einer finanziellen Katastrophe führen, die nicht selten den finanziellen Ruin mit sich bringt. Hiergegen schützt eine Wohngebäudeversicherung.

Was zählt zum Wohngebäude?

Versichert ist nicht nur das Haus, sondern auch die Nebengebäude (z.B. Garage), die sich auf dem Grundstück befinden. Zubehör in oder an Ihrem Gebäude ist mitversichert, sofern es der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient.

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DECKUNGSAUFGABE zur Sach-/Inhaltsversicherung


Voraussetzung für den Abschluss von WohnhausPlus: Ständig bewohntes Risiko. Versicherung zum gleitenden Neuwert.  WohnhausPlus  WohnhausNorm 

Feuer 

Absturz unbemannter und bemannter Flugkörper  ja  ja 
Feuer-Nutzwärmeschäden (Klausel 7161)  ja  ja 
Rohbauversicherung  12 Monate  12 Monate 
Überspannungsschäden durch Blitz (Klausel 7160)  ja  bis 500 EUR 
Fahrzeuganprall (Klausel 7165)  bis 2 % VS  nein 
Sengschäden  bis 2.500 EUR  nein 
Schäden durch Implosion  ja  ja 

Leitungswasser 

Wasseraustritt aus Aquarien  ja  ja 
Wasseraustritt aus Wasserbetten  ja  ja 
Fußbodenheizungen  ja  ja 
Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten aus Klima-, Wärmepumpen, Solarheizungen, Rohrbruch- und Frostschäden an diesen Anlagen (Klausel 7164)  ja  nein 
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs - und Heizungsrohren auf dem Versicherungsgrundstück (Klausel 7260)  bis 5 % VS  nein 
Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungs - und Heizungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks (Klausel 7261)  bis 5 % VS  nein 
Wasch- und Spülmaschinenschläuche  bis 500 EUR  nein 
Wasserverlust durch Bruch von Zuleitungen der Wasserversorgung (Klausel 7364)  bis 250 EUR  nein 
Bruch an Armaturen (Klausel 7265)  bis 250 EUR  nein 
Kosten für Beseitigung von Rohrverstopfungen (Klausel 7167)  bis 250 EUR  nein 
Bruch von Gasleitungen  bis 1 % VS  nein 
Innenliegende Regenwasserableitungsrohre (Klausel 7166)  bis 2.500 EUR  nein 

Sturm 

Glasbruch durch Hagel und Sturmschäden  ja  ja 
Aufräumungskosten für Bäume (Klausel 7363)  bis 5.000 EUR  nein 
Sturmschäden an außen am Gebäude angebrachten Sachen, z.B. Antennenanlagen, Markisen, Überdachungen, Verglasungen (außer Laden- und Schaufenster)  ja  ja 

Unabhängige Gefahren 

Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen  ja  ja 
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten  ja  bis 5 % VS 
Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen  bis 10 % VS  bis 5 % VS 
Sachverständigenkosten; für Schäden ab 25.000 EUR (Klausel 7365)  bis 1 % VS  nein 
Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte (Klausel 7360)  bis 7,5 % VS  nein 
Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden über 5.000 EUR  bis 2.500 EUR  nein 
Dekontaminationsschäden; SB 25 % (Klausel 7362)  bis 5 % VS  nein 
Vorsorge für Um- und Ausbauten ( keine Anbauten)  bis 3 % VS  nein 
Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung im Schadenfall (bis max. 100 Tage)  bis 50 EUR pro Tag  nein 
Graffiti - Schäden; SB 500 EUR (Klausel 7366)  bis 2.500 EUR  nein 
Gebäudebeschädigungen durch unbekannte Dritte (Klausel 7361)  bis 2.500 EUR  nein 
Unterversicherungsverzicht, wenn VS 1914 nach VR- Methode ermittelt wird  ja  ja 
Mehrkosten infolge Preissteigerungen  ja  ja 
Weiteres Zubehör/ Grundstücksbestandteile (Klausel 7264)  bis 1 % VS  bis 500,- EUR 
Mietausfall (für Vermieter) oder Mietwert (für die selbst bewohnte Wohnung), wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde, bis  30 Monate  12 Monate 

ja = Versicherungsschutz besteht (Einschlüsse gelten bis zur vollen Versicherungssumme)nein = kein Versicherungsschutz 

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