01. Sind Sie eine Bank?
Nein, wir beraten Sie unabhängig und vermitteln Ihnen dann aus dem Angebot diverser namhafter Immobilienbanken in Deutschland die optimale Finanzierungslösung.
02. Wer berät mich eigentlich?
Finanzierungsberatung ist ein heikles Thema. Hier geht es um Ihr Geld und um Vertrauen. Leider gibt es auf dem Markt viele schwarze Schafe.
Unsere regionalen Berater sind erfahrene Baufinanzexperten, die in der Regel über eine Bankausbildung und über jahrelange Erfahrung im Thema Baufinanzierungen für private Kunden verfügen.
03. Was kostet mich Ihr Beratungsservice?
Wir erheben eine Gebühr für unsere Leistung zwischen 1 und 3 % des Darlehens.
04. Wie geht das?
Bei uns gilt: Nur wenn Sie mit unserem Beratungsservice so zufrieden sind, werden wir von Ihnen weitere Empfehlungen erhalten. Damit schaffen wir uns einen sehr privaten Kundenkreis, den wir vorzüglich bearbeiten können.
05. Warum sind unsere Konditionen (fast) immer günstiger als die Ihrer Hausbank?
Wir sind Teil einer großen Einkaufsgemeinschaft und haben mit unseren Partnerbanken besonders günstige Konditionen ausgehandelt. Durch einheitliche Qualitätsstandards genießen wir bei den Banken einen guten Ruf und sorgen für eine schnelle und preisgünstige Abwicklung bei den Banken. Das kommt Ihnen zu Gute.
06. Welche Unterlagen benötige ich?
Für ein erstes persönliches Gespräch benötigen Sie keine besonderen Unterlagen. Sie sollten aber die Höhe Ihres Einkommens und des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals kennen sowie die wichtigsten Daten über Ihre Wunschimmobilie (Kaufpreis/ Baukosten, Wohnfläche, Anschrift, Alter des Objektes), damit wir Ihnen schon beim ersten Termin aufzeigen können, welche unserer Partnerbanken für Sie die passende Finanzierungslösung bietet.
07. Entstehen mir weitere Kosten?
Wir empfehlen Ihnen bei Baufinanzierungsangeboten ganz genau auf das "Kleingedruckte" zu achten. Weit verbreitet sind z.B. zusätzliche "Auszahlungsaufschläge", "Einwertungskosten" und "Bearbeitungskosten", die Ihnen noch extra berechnet werden.
Das gibt es bei Hypotheken-Discounter nicht. Wir bieten Ihnen Zinssätze, die Sie vergleichen können, zusätzliche "Aufschläge" erheben wir nicht.
08. Finanzierungsantrag? Wie kann ich ein Darlehen bei Ihnen beantragen ?
Wir benötigen als erstes den von Ihnen ausgefüllten Finanzierungsantrag sowie einige Unterlagen über die zu finanzierende Immobilie und Ihre Einkommensverhältnisse.
Welche Unterlagen dies sind, können Sie der letzten Seite unseres Finanzierungsantrages entnehmen.
09. Angebot? Machen Sie freibleibende Angebote?
Freibleibende Angebote aufgrund brieflicher oder telefonischer Anfrage werden von uns nicht erstellt.
Verbindliche Angebote unterbreiten wir Ihnen gern, wenn Sie uns den vollständigen Finanzierungsantrag nebst den erforderlichen Unterlagen zusenden.
10. Unterlagen? Was muss alles bei der Bank vorliegen?
Alle von dem jeweils finanzierenden Institut benötigten Unterlagen finden sie auf Seite 3 unseres Finanzierungsantrages.
11. Zeiten? Wie lange dauert die Abwicklung? Wann erfolgt die Auszahlung?
Ihren Finanzierungsantrag nebst den beigefügten Unterlagen werden wir nach Eingang innerhalb weniger Tage prüfen. Nachdem eventuell bestehende Fragen mit Ihnen abgestimmt worden sind, erhalten Sie umgehend Ihr verbindliches Angebot mit tagesaktuellen Konditionen.
Ab Versand haben Sie die folgenden drei Werktage Zeit, uns dieses Angebot zum Zeichen Ihrer Annahme und Sicherung der Konditionen unterschrieben zukommen zu lassen. Aufgrund der kurzen Annahmefrist empfehlen wir Ihnen, uns die Annahmeerklärung vorab per Fax zu übermitteln.
Anschließend werden wir die uns vorliegenden Unterlagen sowie Ihre Annahme an den Ihnen genannten Darlehensgeber weiterreichen. Von dort erhalten Sie nach kurzer Zeit die endgültige Zusage in Form eines Darlehensvertrages zu den vereinbarten Konditionen.
Die Vertragserstellung kann gelegentlich durch besondere Umstände auch etwas länger dauern. Um uns dennoch für eine möglichst schnelle und reibungslose Betreuung Ihrer Finanzierung einsetzen zu können, bitten wir Sie, uns bereits im Finanzierungsantrag Ihren gewünschten Auszahlungstermin zu nennen.
Bitte beachten Sie, dass nach Abschluss des Darlehensvertrages noch die grundbuchlichen Sicherheiten zur Auszahlung des Darlehens geschaffen werden müssen. Hierfür sollten Sie vorsichtshalber einen Zeitraum von ca. 6 bis 8 Wochen (gerechnet ab Antragstellung) einplanen. Im wesentlichen wird diese Zeit von Ihrer Mitwirkung sowie der Schnelligkeit des von Ihnen beauftragten Notars und des zuständigen Grundbuchamtes bestimmt.
Eine Auszahlung in kürzerer Zeit als 4 Wochen (gerechnet ab Antragstellung) können wir nicht gewährleisten. Bitte stellen Sie daher Ihren Finanzierungsantrag frühzeitig.
12. KfW-Darlehen? Fördermittel? Kann ich diese bei der Ihnen beantragen?
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit auch KfW-Darlehen über Hypotheken-Discounter zu beantragen. Leider schließen einige unserer Kooperationspartner dies jedoch aus abwicklungstechnischen Gründen aus, so das z.B. nicht jedes Sondertilgungsrecht zur Verfügung steht. Das heißt, wenn wir für Sie ein KfW-Darlehen vermitteln sollen, ist die Auswahl unserer Darlehensgeber eingeschränkt. In einigen Fällen können wir dann nicht immer auf den günstigsten Anbieter zurückgreifen.
Fördermittel wie z.B. von der L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg können ebenfalls über uns beantragt werden. Bitte beachten Sie jedoch die Informationen hierzu unter Produkte.
Bitte berücksichtigen Sie bei diesen Förderdarlehen auch den Beleihungsauslauf.
Den erforderlichen KfW-Antrag können Sie im Internet unter http://www.kfw.de/ abrufen, Anträge der L-Bank erhalten Sie in jedem Rathaus.
13. Teilauszahlungen? Teilauszahlgebühr?
Bei Neubauten ( evtl. auch bei An- oder Ausbauten ) wird das Darlehen grundsätzlich nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in bis zu 7 Teilbeträgen, entsprechend dem Baufortschritt, ausgezahlt. Soll hiervon abgewichen werden, teilen Sie uns dies unbedingt mit.
Ggf. ist auch ein Darlehensgeber aufgrund besonderer Umstände (z.B. Sonderkontingente) nicht bereit, 7 Teilauszahlungen zuzulassen. Wir werden Sie hierauf jedoch gesondert hinweisen.
Für diese Teilauszahlungen fallen keine Kosten an.
14. Grundschuldzins? Wieso ist er höher als der Nominalzins?
In der Grundschuld wird grundsätzlich ein höherer Zinssatz als im Darlehensvertrag vereinbart, um ggf. höhere Darlehenszinsen zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung in der Grundschuld berücksichtigt zu haben.
Es handelt sich hier nur um eine Vorsichtsmaßnahme der Bank, um Zinsschwankungen auszugleichen und somit in einem eventuellen Zwangsversteigerungsfall rückständige Zins- und Tilgungsleistungen auffangen zu können.
Im normalen Finanzierungsverlauf zahlen Sie lediglich den im Darlehensvertrag vereinbarten Zinssatz an die Bank.
15. Datenschutz? Was geschieht mit meinen persönlichen Informationen?
Ihre persönlichen Daten behandelt der Hypotheken-Discounter streng vertraulich. Selbstverständlich werden sie nicht an Dritte (außer dem Finanzierungsinstitut) weitergegeben, sondern nur in Ihrem Sinne und nach datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt.
16. Gebäudeversicherung? Kann beim Kauf die Versicherung gewechselt werden?
Im Zuge des Kaufs einer Immobilien treten Sie automatisch in die bereits bestehende Gebäudeversicherung ein. (vgl. § 69 VVG)
Diese Gebäudeversicherung kann von Ihnen aber innerhalb eines Monats nach der grundbuchlichen Eigentumsumschrift mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. (vgl. § 70 VVG)
Anschließend können Sie eine neue Versicherung bei einer Gesellschaft Ihrer Wahl abschließen.
Auf Ihren Wunsch wird die Versicherungsabteilung in unserem Hause Ihnen gern ein günstiges Angebot unterbreiten.
Um die vom Verkäufer bereits gezahlte Versicherungsprämie auszunutzen, empfehlen wir Ihnen eine Kündigung zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode.
Der Kauf bzw. Verkauf sollte der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. (vgl. § 71 VVG)
17. Konditionen ? Wie sehen unsere aktuellen Angebote aus?
Unsere Konditionen werden täglich an die aktuelle Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte angepasst. Diese Entwicklung können Sie täglich auf unseren Internetseiten verfolgen:
18. Kosten? Was kostet Sie der Service von Hypotheken-Discounter?
Für Sie als Darlehennehmer ist der Service von Hypotheken-Discounter völlig kostenfrei.
19. Und wie finanziert sich dann der Hypotheken-Discounter?
Für die Prüfung und Abwicklung Ihres Darlehensgesuche berechnen wir dem finanzierenden Institut je nach Aufwand eine Servicegebühr. Aufgrund der hohen Qualität und Effizienz unserer Abläufe sowie der elektronischen Abwicklung ist diese Servicegebühr für das Finanzierungsinstitut jedoch erheblich geringer als z.B. die Abwicklung in der eigenen Bankfiliale.
20. Nominal-/Effektivzins? Wo liegt der Unterschied?
Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und dient zur Berechnung der von Ihnen an den Darlehensgeber zu zahlenden Zinsrate.
Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der gemäß Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins preisbestimmende Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf.
Preisbestimmende Faktoren sind der Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine, Tilgungssatz, -beginn und -höhe sowie der Auszahlungskurs.
Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteil. Das Ergebnis ist der Effektivzins, der Ihnen die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent angibt und Ihnen als theoretische Vergleichsgröße dient.
Sie können nun mit Hilfe des Effektivzinses Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungszeit vergleichen. Hierfür müssen in den jeweiligen Angeboten allerdings alle preisbestimmenden Faktoren bis auf den Nominalzins identisch sein.
Da Ihnen die Berechnungsfaktoren aber leider nicht immer genannt werden, ist ein Preisvergleich über den Effektivzins nur bedingt möglich.
Erschwert wird der Vergleich auch durch eine Reihe weiterer Kosten, die nicht im Effektivzins berücksichtigt sind, wie z.B. die Kosten für ein Wertgutachten, Bereitstellungszinsen, Teilvalutierungs- und Kontoführungsgebühren.
Wir empfehlen Ihnen daher, neben dem Effektivzins, auch die weiteren Kosten für das von Ihnen gewünschte Darlehen eingehend zu prüfen.
21. Kreditrate? Wie errechnet sich die monatliche Rate?
Die monatliche Rate können Sie nach folgender Formel errechnen:
Jährliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 100
Monatliche Rate = Darlehensbetrag x (Nominalzins + Tilgungssatz) / 1200
Beispiel: Darlehensbetrag: 200.000,-- Euro
Nominalzins: 5,00%
Tilgungssatz: 1,00%
Jährliche Rate: 200.000,-- Euro x ( 5,00 + 1,00) / 100 = 12.000,-- Euro
Monatliche Rate: 200.000,-- Euro x ( 5,00 + 1,00) / 1200 = 1.000,-- Euro
22. Laufzeit? Wie lange läuft ein Darlehen?
Die Laufzeit eines Darlehens beschreibt den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur vollständigen Rückzahlung.
Bei einer Tilgung von 1% beträgt die Laufzeit Ihres Darlehens zwischen 30 und 35 Jahren, während sie sich bei einer Tilgung von 2% auf 25 bis 28 Jahre verkürzt.
Je höher Sie Ihr Darlehen tilgen, desto kürzer wird die Laufzeit.
23. Zinsbindung? Welche Zinsfestschreibungen können vereinbart werden?
Der Nominalzinssatz wird üblicherweise für einen Zeitraum zwischen 5 bis 15 Jahren fest vereinbart (Zinsfestschreibungszeit), danach kann ein neuer Festzinsabschnitt zu den dann am Markt üblichen Konditionen vereinbart werden.
Die HypothekenBörse bietet auch Laufzeiten unter 5 Jahren an. Kurzfristige Darlehen, sogenannte Zwischenfinanzierungen, können Sie evtl. ebanfalls über uns beantragen.
24. Sondertilgungen? Welche Möglichkeiten gibt es?
Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit können von Ihnen Sondertilgungen in die Finanzierung eingebracht werden.
Dieses muss jedoch zwingend bereits im Rahmen unseres verbindlichen Angebotes an Sie aufgenommen werden. Kennzeichnen Sie daher bitte unbedingt im Finanzierungsantrag, ob und welches Sondertilgungsrecht Sie für Ihr Darlehen wünschen.
Für die Sondertilgungsmöglichkeiten werden in Abhängigkeit vom jeweiligen Finanzinstitut, der Zinsfestschreibungszeit und dem Beleihungsauslauf Zinsaufschläge erhoben.
Zum Ende einer jeden vereinbarten Zinsfestschreibungszeit von mehr als 10 Jahren können Sie nach Ablauf von 10 Jahren das Darlehen kostenfrei zur Rückzahlung kündigen. Sie brauchen sich hierbei nur auf den § 609a BGB zu beziehen und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten beachten.
25. Tilgung? Beginn? Aussetzung?
Für Hypothekendarlehen wird generell eine Tilgung von mindestens 1% pro Jahr ab Vollauszahlung vereinbart.
Eine Aussetzung der Tilgung ist jedoch möglich, wenn Sie an den Darlehensgeber eine Kapitallebensversicherung, einen Fondsparplan oder einen Bausparvertrag als weitere Sicherheit anbieten. Die Bauspar- bzw. Ablaufsumme der Lebensversicherung muss mit dem Darlehensbetrag übereinstimmen.
26. Tilgungsaussetzung? Kann die Tilgung ausgesetzt werden?
Generell werden Hypothekendarlehen mit einer mindestens 1 %igen Tilgung (pro Jahr) ausgestattet.
Bei Abtretung einer Kapitallebensversicherung (die Sie, anstatt bei der Bank zu tilgen, lieber in den nächsten Jahren ansparen) ist eine Tilgungsaussetzung möglich.
27. Bereitstellungszinsen? Wann und in welcher Höhe fallen sie an?
Diese Zinsen (0,2% bis 0,25% pro Monat) werden für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung Ihres Darlehens berechnet.
Bei Teilauszahlungen fallen die Bereitstellungszinsen lediglich für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag an.
Für die ersten 3 Monate bzw. 100 Tage werden von den meisten Kreditinstituten keine Bereitstellungszinsen erhoben. Auf Ihren Wunsch ist eine Verlängerung dieser Frist gegen einen Zinsaufschlag möglich. Dies lohnt sich aber nur, wenn der Zinsaufschlag geringer als der sonst von Ihnen zu zahlenden Bereitstellungszins ist.
28. Teilauszahlungsgebühr? Fallen bei Teilauszahlungen Gebühren an?
Wird das Darlehen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen in Teilen ausgezahlt, erhebt der Hypotheken-Discounter bzw. unser Bankpartner selbstverständlich keine Gebühren.
29. Sonstige Kosten? Welche Gebühren entstehen mir durch die Antragsbearbeitung?
Es entstehen Ihnen Bearbeitungs-, Schätz- noch Kontoführungsgebühren.
30. Finanzierungskriterien "Private Baufinanzierung"
Im Geschäftsfeld der "Privatkunden - Baufinanzierung" hat sich die Firma Hypotheken-Discounter auf die Vermittlung von grundbuchlich gesicherten Standardfinanzierungen spezialisiert.
Die bei unseren Finanzierungspartnern durch Vorlage bereits von unseren Kundenbetreuern geprüfter Finanzierungsanträgen erzielten Kostenvorteile ermöglichen es uns, Ihnen diese Finanzierungen im Vergleich zum Marktniveau zu deutlich günstigeren Konditionen anzubieten.
Im Mittelpunkt unseres Angebotes steht die Standardfinanzierung des privaten Eigennutzers mit folgenden Rahmenbedingungen:
- Darlehen mit Zinsbindung von 5 bis 20 Jahren mit mind. 1% Tilgung oder Tilgungsaussetzung
- Auszahlung in max. 7 Raten nach Makler- und Bauträgerverordnung
- Finanzierung für einen Neubau, Um- bzw. Ausbau, Kauf oder einer Umschuldung
- Wohnobjekte mit max. 3 Wohneinheiten und mind. 60 qm Wohnfläche
- Beleihungsauslauf mit max. 80% vom Beleihungswert (im Ausnahmefall bis 90% möglich)
- zentrale Lage bzw. Umgebung (nicht ländlich)
- Erbbaurechte öffentlicher Institutionen (Kirche, Gemeinde, ...)
- Absicherung des Darlehens durch erstrangige Grundschuld auf dem Beleihungsobjekt
- weitere Sicherheiten werden nur eingeschränkt berücksichtigt
- Fremdmittel sind nachrangig abzusichern (Bauspardarlehen, Fördermittel der Länder,...)
- Eigenkapital mind. 20% der Neubau- oder Erwerbskosten
- Eigenleistung bis max. 15% der Baukosten (Aufstellung gem. Formular)
- Renovierung/Modernisierung bis max. 20% vom Kaufpreis/Verkehrswert (Aufstellung erforderlich)
- Bedienung der Darlehensbelastung aus dem regelmäßigen Einkommen (Anforderungen)
- Vermögen umfaßt max. 3 vermietete Immobilien
- max. 2 Darlehensnehmer (keine Firma, Vereine,...)
Finanzierungen mit folgenden Merkmalen können wir leider nicht vermitteln:
- gewerbliche Immobilien (Büro, gewerblich und wohnwirtschaftlich kombinierte Nutzung
- Ferienhäuser, Appartmenthäuser
- Wohnungen in einer Wohnlage für "betreutes Wohnen"
- landwirtschaftliche Immobilien, Resthöfe, Reiterhöfe
- Holzhäuser ohne "RAL" Gütezeichen bzw. Hersteller nicht Mitglied bestimmter Verbände
- Sanierungsobjekte sowie Liebhaberprojekte (luxuriöse Häuser oder Villen in ländlicher Lage, ...)
- Finanzierung von Grundstücksankäufen
- Auslandsimmobilien (mit Absicherung auf Objekt im Bundesgebiet möglich)
- wertmindernde Vorlasten in Abt. II des Grundbuches (Nießbrauch, Wohnrecht, ...)
- Vermögen umfaßt mehr als 3 vermietete Immobilien
- Zwischenfinanzierungen
- kontaminierter Boden
Zur Prüfung Ihres Finanzierungsantrages reichen Sie uns bitte die Unterlagen gemäß unserer Checkliste ein.
Das Verzeichnis finden Sie im Anhang des entsprechenden Finanzierungsantrages.
Ein Konditionsangebot können wir Ihnen nur nach Prüfung Ihres Antrages mit vollständigen Unterlagen unterbreiten.
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